Landbericht Berlin: AGB zu World of Warcraft sind rechtswidrig

lycaan worge

In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurden Teile der AGB von World of Warcraft für rechtswidrig erklärt. Dabei ging es um 9 AGB-Klauseln, welche es Blizzard Entertainment gestatteten Inhalte der AGB einseitig zu ändern, oder den kompletten Account eines Users zu löschen, wenn eine Abbuchung von der Kreditkarte (oder dem Konto) zurückkam.

Das Verfahren ging auf eine Initiative des Bundesverband der Verbraucherzentralen und Bundesverbände (vzbz) zurück und die Richter des Landgerichts stimmten der Kritik des vzbz in vollem Umfang zu.

Fristlose Kündigung wg. nicht funktionierender Abbuchung

Falls von einer Kreditkarte oder dem Konto eines Spieler eine Abbuchung oder eine Lastschrift nicht möglich war, konnten alle Accounts (und damit auch der gesamte erspielte Fortschritt des Spielers) sofort gelöscht werden.
Dabei war es unerheblich, ob die gescheiterte Abbuchung sogar aus einem Fehler bei Blizzard resultierte, oder selbst wenn es nur ein geringer Betrag war. Auch wenn z.b. ein Spieler eine Lastschrift berechtigterweise zurückgehen ließ (z.b. wegen einem Buchhaltungsfehler bei Blizzard, falschen Summen ect.) konnte er dennoch fristlos gekündigt werden.
Blizzard selbst hatte es so formuliert das die Kündigung möglich sei, wenn eine Abbuchung „aus irgendwelchen Gründen“ nicht funktionierte.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Mahnung, ist nach Meinung des Landgerichts Berlin allerdings rechtswidrig.

Unzulässige Beschneidung des Kündigungsrechts der Spieler

Auch das Kündigungsrecht der Spieler wurde auf unangemessene Weise beschnitten. Im Fall dessen, dass die Server einen Totalausfall für mehrere Tage erleiden, sollte das Kündigungsrecht der User erst wirksam werden “falls der Service mehr als drei Tage in Folge (72 Stunden) ausgesetzt oder unterbrochen wird.“ Sollte der Ausfall von Seiten Blizzards sogar im Vorfeld angekündigt werden, konnten die Spieler gar nicht kündigen, völlig unabhängig von der Dauer des Ausfalls. Wenn also möglicherweise wochenlang der Service (angekündigt) nicht erreichbar gewesen wäre, hätte das den Spielern keinen Kündigungsgrund geliefert. Auch wenn der Fehler auf einem Problem der Telekommunikationsanbieter beruhe, wäre dies laut den AGB von Blizzard kein Kündigungsgrund gewesen.

In ihrem Urteil wurde diese Regelung von den Richtern als „unrechtmäßig“ und als „einseitige Benachteiligung“ bezeichnet.

Beliebige Veränderung der AGB

Eine weitere Klausel, welche es Blizzard Entertainment erlaubte sämtliche Bedingungen der AGB, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise nach eigenen Belieben zu verändern, auszutauschen oder zu erweitern, erschien dem Gericht ebenfalls als unzulässig. Diese Klausel hätte es Blizzard Entertainment erlaubt beliebige Gebühren einzuführen, solange diese nach Meinung des Unternehmens „nützlich“ für das Spielerlebnis der User gewesen wären. In diesem Kontext erscheint auch die Neueinführung des kaufbaren Level-Ups bis auf Stufe 90 in neuem Licht.

Fazit

Durch den mutigen Vorstoß des vzbz wurde Blizzard dazu verurteilt die AGB zu ändern, was von Seiten Blizzards bereits geschehen ist. Das Urteil beschränkt sich allerdings auf deutsche Nutzer des Online-Rollenspiels. Allerdings läuft derzeit vor dem Landgericht Hamburg ein weiteres Verfahren gegen Blizzard Entertainment. Bei diesem Verfahren geht es um die wirksame Einbindung der AGB in die Nutzungsverträge von World of Warcraft. Die Klagen gegen Blizzards AGB laufen also in Deutschland weiter. Die Meinungen, ob dieser Erfolg für Konsumenten wichtig sei, gehen indes auseinander. Vielen Spielern waren die Klauseln nicht bekannt oder bewusst. Andere Spieler die indes negative Erfahrungen mit Blizzards Kündigungsrecht gemacht haben werden das Urteil wohl begrüßen.

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